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   BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B   

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https://dejure.org/2022,23272
BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B (https://dejure.org/2022,23272)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B (https://dejure.org/2022,23272)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2022 - B 8 SO 77/21 B (https://dejure.org/2022,23272)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B
    Dies gilt auch bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Fortsetzungsfeststellungsklage ( BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 21) .
  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B
    Klärungsbedürftige Rechtsfragen hinsichtlich der Zulässigkeit einer Feststellungsklage und deren Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen bestehen nicht (Bundessozialgericht vom 8.3.2017 - B 8 SO 2/16 R - SozR 4-1500 § 55 Nr. 20 RdNr 14) .
  • BVerfG, 28.09.2020 - 1 BvR 1948/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen einer

    Auszug aus BSG, 14.06.2022 - B 8 SO 77/21 B
    Die vorliegend vor der mündlichen Verhandlung in Aussicht gestellte sitzungspolizeiliche Anordnung (§ 176 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz ) , voraussichtlich wegen der andauernden SARS-CoV2- bzw COVID19-Pandemie im Gerichtssaal eine Mund- und Nasenbedeckung tragen zu müssen, wäre grundsätzlich wegen erkennbar vernünftigen Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt gewesen, weil sie geeignet ist, mögliche Infektionen im Gerichtssaal zu verhindern oder zumindest die Wahrscheinlichkeit hierfür zu senken (vgl Bundesverfassungsgericht vom 28.9.2020 - 1 BvR 1948/20 - MDR 2020, 1523 ; Mayer in Kissel/Mayer, GVG , 10. Aufl 2021, § 176 RdNr 15a; Metz, Deutsche Richterzeitung 2020, 256 ) ; darin liegt auch kein Verstoß gegen das in § 176 Abs. 2 Satz 1 GVG normierte Verhüllungsverbot.
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